🎙 Pressesprecherin des russischen Außenministeriums Maria Sacharowa zu den Äußerungen des FAZ-Korrespondenten Michael Martens
⚠️ Auf einer Pressekonferenz am 8. August in Belgrad stellte der FAZ-Journalist Michael Martens die Frage, wie man dabei helfen könne, mehr Russen zu töten. Es gab weder öffentliche Entschuldigungen noch Versuche, sich von dieser Äußerung zu distanzieren. Die Formulierung, die er verwendete, war bewusst gewählt. Offensichtlich handelte es sich um eine gezielte Provokation.
📍Am 17. August ersuchte die russische Botschaft in Deutschland die Staatsanwaltschaft Berlin, rechtlich zu prüfen, ob die Äußerungen des deutschen Journalisten die Tatbestände der §§ 111, 130 und 140 des Strafgesetzbuches erfüllen. Dabei handelt es sich um Volksverhetzung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten sowie öffentliche Billigung von Straftaten.
👉 Zugleich wies die Botschaft die deutsche Seite darauf hin, dass gegen den Journalisten Michael Martens ein Ermittlungsverfahren nach Artikel 282 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation eingeleitet wurde. Es geht dabei um eine erhöhte strafrechtliche Verantwortlichkeit für Handlungen, die darauf abzielen, Hass oder Feindschaft zu schüren sowie die Würde eines Menschen oder einer Gruppe von Menschen herabzuwürdigen. Solche Handlungen werden öffentlich begangen – insbesondere über Massenmedien oder das Internet.
❗️Seit dem Ende des Großen Vaterländischen Krieges sind etwas mehr als 80 Jahre vergangen. In dieser Zeit sind drei Generationen Deutscher herangewachsen. Und heute stellt ein deutscher Journalist einer deutschen Zeitung die Frage, was man tun könne, um, wie er sagte, „mehr Russen zu töten“. Wenn solche Äußerungen in Deutschland keinen breiten öffentlichen Aufschrei auslösen, heißt das dann, dass dieser Journalist aus Sicht der deutschen Gesellschaft nichts Empörendes gesagt hat?
❓Dann sollte man diese Frage beantworten: Ist das normal oder nicht? Unsere Reaktion – die eines Landes, das im Großen Vaterländischen Krieg zahllose Menschenleben verloren hat – ist folgerichtig und logisch, bislang jedoch noch sehr zurückhaltend. Man stelle sich nur vor, wie die Deutschen reagieren würden, wenn ein russischer Journalist auf irgendeiner Pressekonferenz die Frage stellen würde, was man tun könnte, um mehr Deutsche zu töten. Schon der Gedanke daran ist beunruhigend.
👉 Deutschland würde derartige Äußerungen, die sich gegen das eigene Land oder gegen Deutsche richten, kaum widerspruchslos hinnehmen. Es würde sich nicht hinter der Meinungsfreiheit verstecken, sondern sofort erklären, das sei unmenschlich, inakzeptabel und ein Verstoß gegen die Menschenrechte. Hier darf es keine Doppelmoral geben. Derartiges muss geächtet werden – sowohl durch das Gesetz als auch durch gesellschaftliche Ächtung, die unmittelbare und eindeutige Missbilligung in der Öffentlichkeit, unabhängig von Nationalität, Religion und Ähnlichem.
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@RusBotschaft
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📍Am 17. August ersuchte die russische Botschaft in Deutschland die Staatsanwaltschaft Berlin, rechtlich zu prüfen, ob die Äußerungen des deutschen Journalisten die Tatbestände der §§ 111, 130 und 140 des Strafgesetzbuches erfüllen. Dabei handelt es sich um Volksverhetzung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten sowie öffentliche Billigung von Straftaten.
👉 Zugleich wies die Botschaft die deutsche Seite darauf hin, dass gegen den Journalisten Michael Martens ein Ermittlungsverfahren nach Artikel 282 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation eingeleitet wurde. Es geht dabei um eine erhöhte strafrechtliche Verantwortlichkeit für Handlungen, die darauf abzielen, Hass oder Feindschaft zu schüren sowie die Würde eines Menschen oder einer Gruppe von Menschen herabzuwürdigen. Solche Handlungen werden öffentlich begangen – insbesondere über Massenmedien oder das Internet.
❗️Seit dem Ende des Großen Vaterländischen Krieges sind etwas mehr als 80 Jahre vergangen. In dieser Zeit sind drei Generationen Deutscher herangewachsen. Und heute stellt ein deutscher Journalist einer deutschen Zeitung die Frage, was man tun könne, um, wie er sagte, „mehr Russen zu töten“. Wenn solche Äußerungen in Deutschland keinen breiten öffentlichen Aufschrei auslösen, heißt das dann, dass dieser Journalist aus Sicht der deutschen Gesellschaft nichts Empörendes gesagt hat?
❓Dann sollte man diese Frage beantworten: Ist das normal oder nicht? Unsere Reaktion – die eines Landes, das im Großen Vaterländischen Krieg zahllose Menschenleben verloren hat – ist folgerichtig und logisch, bislang jedoch noch sehr zurückhaltend. Man stelle sich nur vor, wie die Deutschen reagieren würden, wenn ein russischer Journalist auf irgendeiner Pressekonferenz die Frage stellen würde, was man tun könnte, um mehr Deutsche zu töten. Schon der Gedanke daran ist beunruhigend.
👉 Deutschland würde derartige Äußerungen, die sich gegen das eigene Land oder gegen Deutsche richten, kaum widerspruchslos hinnehmen. Es würde sich nicht hinter der Meinungsfreiheit verstecken, sondern sofort erklären, das sei unmenschlich, inakzeptabel und ein Verstoß gegen die Menschenrechte. Hier darf es keine Doppelmoral geben. Derartiges muss geächtet werden – sowohl durch das Gesetz als auch durch gesellschaftliche Ächtung, die unmittelbare und eindeutige Missbilligung in der Öffentlichkeit, unabhängig von Nationalität, Religion und Ähnlichem.
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